Ihr Kabelanschluss ab 01.07.2024

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ergeben zum 30. Juni 2024 unter anderem zwei wesentliche Veränderungen hinsichtlich der TV-Grundversorgung in Ihrer Wohnanlage:

  1. Die Möglichkeit der Betriebskostenumlage der Kabelgebühren endet zum 30.06.2024!
  2. Dem Vermieter wird nicht mehr gestattet Rahmenverträge für eine oder mehrere Liegenschaften zu schließen und ein Sammelinkasso über die Nebenkosten zu betreiben.

Hintergrund dieser Veränderungen ist die Monopolstellung beim Kabelfernsehen aufzubrechen und allen Mietern die Wahlfreiheit beim Bezug von multimedialen Diensten zu gewährleisten. Weiterhin erhofft man sich den Wettbewerb im Kabelnetzgeschäft zu bestärken und den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur bundesweit zu beschleunigen.

Nachdem wir unseren Rahmenvertrag für das Kabelfernsehen zum 30.06.2024 beenden müssen und werden, bitten wir Sie, dass Sie sich frühzeitig um Ihre TV-Grundversorgung ab dem 01. Juli 2024 kümmern, damit Ihnen die TV-Grundversorgung ohne Unterbrechung zur Verfügung steht.

Sie können entweder direkt bei Vodafone GmbH einen Einzelvertrag schließen oder Ihre TV-Grundversorgung auf das Internet umstellen. Um doppelte Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, die Umstellung zum 01.07.2024 vorzunehmen.